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   VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970, AN 3 K 20.02488, AN 3 K 21.00202   

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VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970, AN 3 K 20.02488, AN 3 K 21.00202 (https://dejure.org/2021,7504)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970, AN 3 K 20.02488, AN 3 K 21.00202 (https://dejure.org/2021,7504)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. März 2021 - AN 3 K 20.00970, AN 3 K 20.02488, AN 3 K 21.00202 (https://dejure.org/2021,7504)
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  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - juris).

    Denn auch sie können "die Planung tragende Festsetzungen" sein (BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris).

  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Unter welchen Voraussetzungen die Grundzüge der Planung berührt werden, lässt sich dabei nicht allgemeingültig formulieren; maßgeblich ist die jeweilige Planungssituation (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris).

    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - juris).

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.468

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Eine Befreiung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in seine Umgebung Spannungen hineinträgt oder erhöht, die nur durch eine Planung zu bewältigen sind (vgl. etwa BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris).
  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 15 B 08.2426

    Isolierte Befreiung für Mobilfunk-Sendeanlage; Grundzüge der Planung (berührt)

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Mit anderen Worten muss eine Abweichung - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen noch gedeckt sein; es muss angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plangeber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. etwa BayVGH, U.v. 3.11.2010 - 15 B 08.2426 - juris).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - juris; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - juris; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - juris).
  • VGH Bayern, 19.10.1998 - 15 B 97.337
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Dabei kommt es darauf an, ob die fragliche Festsetzung Bestandteil eines Planungskonzepts ist, das das gesamte Plangebiet oder maßgebliche Teile hiervon gleichsam quasi wie ein roter Faden durchzieht, so dass eine Abweichung zu weit reichenden Folgen führt, oder ob die einzelne Festsetzung entweder gewissermaßen "zufällig" erfolgt ist oder aber - wird von ihr abgewichen - der damit verbundene Eingriff in das Planungsgefüge eingegrenzt, also quasi "isoliert" werden kann (BayVGH, U.v. 19.10.1998 - 15 B 97.337 - juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.170

    Ortsgestaltungssatzung; Abgrenzung Bauplanungs-, Bauordnungsrecht; Verbot der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Hierbei kommt ihnen ein beträchtlicher gestalterischer Spielraum zu, so dass sie im Rahmen der positiven Pflege der Baukultur auch einen strengen ästhetischen Maßstab anlegen dürfen (BayVGH, U.v. 11.9.2014 - 1 B 14.170 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 4 B 120.78

    Begriff der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Die sich daraus unter Umständen ergebenden Belastungen sind keine Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (BVerwG, B.v. 27.11.1978 - 4 B 120.78 - juris).
  • VGH Bayern, 12.05.2005 - 26 B 03.2454
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 3 K 20.00970
    Dies gilt insbesondere in Neubaugebieten wie dem vorliegenden (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 12.5.2005 - 26 B 03.2454 - juris).
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